Honorar
Nach Aufwand
Üblicherweise erfolgt die Honorierung nach Zeitaufwand. Im Einzelfall ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.
Der massgebende Stundenansatz wird bei der Mandatsannahme individuell vereinbart. Die Ansätze liegen in der Regel zwischen CHF 250.- und CHF 400.- pro Stunde, zzgl. Spesen und gesetzliche MWST.
Wird keine solche Vereinbarung getroffen, gelten in gerichtlichen Fällen die kantonalen Honorarordnungen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir auf Wunsch ab, ob eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung besteht. Bei Bedürftigkeit prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.
Erstberatung
Unverbindliche Erstberatung für Privatpersonen und Unternehmen
• 1 Stunde CHF 200.00